21.01.2019

Gender- und Minderheiten-Wahn an der Wahlurne

27. September 2025, der Samstag vor der Bundestagswahl. Als guter Staatsbürger bereite ich mich auf den Urnengang vor. Schließlich haben CDU/CSU, Grüne, SPD, FDP und Die Linke gemeinsam ein neues Wahlrecht eingeführt: gendergerecht, multikulturell und minderheitenrespektierend. Es ist, wie Altbundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einem Interview sagte, „ein Meilenstein bei der Demokratisierung unserer Demokratie.“

Zum Glück hat das örtliche Wahlamt jedem Wahlberechtigten ein umfangreiches Faltblatt mit den wichtigsten Informationen zugestellt. Es enthält die wesentlichen Neuerungen. Das Bundesgebiet ist in 150 Wahlkreise eingeteilt, 148 weniger als bisher. Pro Wahlkreis werden vier Abgeordnete gewählt, und jeder Wähler hat vier Stimmen. Die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstimme gibt es nicht mehr, auch nicht die zwischen Direkt- und Listenmandat. Es gibt nur noch direkt gewählte Bundestagsmitglieder, jeweils vier pro Wahlkreis.

Vier Stimmen für vier Wahlkategorien

Was einfach klingt, ist freilich kompliziert. Die vier Stimmen, die jeder Wähler zu vergeben hat, können nicht beliebig verteilt werden. Es gibt vielmehr vier Stimm-Kategorien: Allgemeine Stimme, Frauenstimme, Integrationsstimme und Minderheitenstimme. Und es gibt vier Kandidaten-Kategorien. In der „Allgemeinen“ darf jeder kandidieren, Männer wie Frauen, Rechts- wie Linkshänder, Raucher wie Nichtraucher. In der Frauen-Kategorie ist klar: Kandidieren darf, wer eine Frau ist, oder - auf Drängen der Grünen - wer sich als Frau fühlt. In der dritten Kategorie kann gewählt werden, wer eine Großmutter mit Migrationshintergrund hat. Und Kategorie vier steht allen offen, die sich irgendwie diskriminiert fühlen: Lesben, Schwule, Bisexuelle Transgender, Transsexuelle, Intersexuelle sowie alle, die bei ihrer Selbstdefinition auf einen Genderstern Wert legen.

So darf jeder wählen, wen er mag. Aber natürlich nur innerhalb bestimmter Kategorien. Denn es gilt nicht mehr - wie bei allen Wahlen seit 1949 - das Prinzip der freien und gleichen Wahl. Nein, Schwarz-Grün hat mit rot-gelber Hilfe den Traum aller Quoten-Ideologen verwirklicht. Die Deutschen kennen keine Parteien mehr, sie kennen nur noch Gruppenmerkmale, Minderheiten und das Streben nach quotierter Gerechtigkeit.

Die Qual der politisch korrekten Wahl

Wen soll ich wählen? In der allgemeinen Kategorie kann man sich an Parteien orientieren. Aber wie siehts bei den Frauen aus? Verdient die alleinerziehende Grüne mit Mini-Job mehr Unterstützung als die CDU-Mutti mit vier Kindern? Und was mache ich mit meiner Integrations-Stimme? Hat der türkische-stämmige SPD-Kandidat sie nötiger als der Rumäne von den Linken? Und erst bei den Minderheiten: Wessen Stimme habe ich im Parlament bisher mehr vermisst? Die eines AfD-Mannes, der mal eine Frau war? Oder die einer liberalen Bisexuellen? Ich weiß weder aus noch ein, bin verzweifelt.

Da klingelt der Wecker und ich wache schweißgebadet auf. Es ist Januar 2019, und die Bundesrepublik ist noch eine parlamentarische Demokratie mit freien und gleichen Wahlen. Noch!

Veröffentlicht auf www.focus.de am 20. Januar 2019.


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