31.08.2018

Lasst Fachkräfte zu uns kommen!

Deutschland ist für Zuwanderer ein begehrtes Ziel. Dennoch sind wir kein „richtiges“ Einwanderungsland. Die Bundesrepublik wirbt nämlich nur sehr verhalten um Menschen aus anderen Ländern, die hier die wachsende Zahl offener Stellen auffüllen könnten. Stattdessen nehmen wir mehr oder weniger alle, die zu uns kommen – ganz gleich, ob sie Schutz vor Verfolgung und Krieg suchen, ob sie sich durch unser Sozialsystem angezogen fühlen oder ob sie hier arbeiten wollen.

Der für Deutschland positive „Wanderungssaldo“ lag 2017 bei mindestens 450.000 Menschen. Aber es kamen unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsmarkts häufig nicht die richtigen. Denn die Hoffnung, mit dem Zustrom von Flüchtlingen kämen zugleich die dringend gesuchten Ärzte, IT-Spezialisten, Elektroniker und Pflegekräfte, hat sich schnell als weltfremd entpuppt. Unter den Geflüchteten gibt es zweifellos auch gut ausgebildete, qualifizierte und leistungsfähige Männer und Frauen; aber sie sind nur eine Minderheit.

Trotz der Zuwanderung der vergangenen Jahre werden händeringend Arbeitskräfte gesucht. Schon heute nennen sechs von zehn Betrieben das Fehlen von Fachkräften als größte Gefahr für das eigene Wachstum. Aus eigener Kraft kann diese Lücke angesichts unserer alternden Gesellschaft jedoch nicht geschlossen werden. Im vergangenen Jahrzehnt hat die Wirtschaft ihre Nachfrage nach Arbeitskräften in hohem Maße durch Zuwanderung aus EU-Ländern gedeckt. Dabei hat Deutschland auch von der schlechten wirtschaftlichen Lage in diesen Staaten profitiert. Sobald sich aber die wirtschaftliche Situation in anderen Teilen Europas verbessert, dürfte der Zuzug von dort ausbleiben.

Es ist also richtig, dass die Partner in der Großen Koalition ein Fachkräftezuwanderungsgesetz verabschieden wollen. Genau genommen gibt es ein solches Gesetz schon: das „Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union“ von 2012, besser bekannt als „Blue Card“. Es ist ein ausgesprochen liberales Einwanderungsinstrument, garantiert den Zugewanderten nach spätestens 33 Monaten ein dauerhaftes Bleiberecht und macht ihnen den Familiennachzug leicht. Es hat nur einen Haken: Die “Blue Card“ gibt es nur für ausländische Hochschulabsolventen mit einem Jahreseinkommen von brutto mindestens 52.000 Euro. In naturwissenschaftlichen und medizinischen Mangelberufen reicht auch eine Gehaltszusage von 48.000 Euro im Jahr. Die Kehrseite: In vielen handwerklichen Berufen und im Gesundheitsbereich werden auch Arbeitnehmer mit weniger als 4.000 Euro im Monat dringend gesucht. Ganz nebenbei: Auch nicht jeder Assistenzarzt kommt auf solche Summen.

Die „Blue Card“ könnte jedoch das Vorbild für ein Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz sein – für eine „Blue Card light“. Wichtig ist, dass die Regierung gemeinsam mit der Wirtschaft klar sagt, in welchen – auch nichtakademischen – Berufen Arbeitskräfte gesucht und welche Kompetenzen gefordert werden. Zugleich sollten wir in Ländern wie Indien, China oder den USA, aus denen schon bisher die meisten „Blue Card“-Einwanderer kommen, den neuen Mitbürgern Sprachkurse anbieten, um ihnen hier die Einarbeitung und das Einleben zu erleichtern.

Das neue Gesetz böte zudem die Chance für eine Altfallregelung: Ein bei Inkrafttreten des Fachkräftezuwanderungsgesetzes bereits gut ausgebildeter, integrierter und Steuern zahlender Flüchtling soll bleiben können. Lassen wir also potentielle Fachkräfte zu uns kommen – und behalten wir diejenigen hier, die am Stichtag bereits alle Anforderungen erfüllen.

Veröffentlicht in: MITTELSTANDSMAGAZIN, Nr. 04/2018, August 2018.


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