31.05.2017

Ein Alterspräsident von der AfD darf nicht sein

„Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Änderung der Regelung zum Alterspräsidenten (§ 1 Absatz 2 GO-BT) sowie weitere Änderungen in den §§ 93, 93a und 93b GO-BT.“ So lautet der Tagesordnungspunkt 22 in der 237. Sitzung des Deutschen Bundestags, der an diesem Donnerstag gegen 20:40 Uhr aufgerufen werden soll. Hinter dem bürokratisch-sperrig klingenden Titel steckt ein simples Anliegen: Der nächste Bundestag soll nicht von einem Alterspräsidenten mit AfD-Parteiausweis eröffnet werden. Mit anderen Worten: Die Geschäftsordnung wird von den GroKo-Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Nachteil der Rechtspopulisten manipuliert.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Mir wäre es am liebsten, die Wähler sorgten am 24. September selbst dafür, dass die neue Rechtspartei mit ihren national-konservativen, völkischen und rechtsradikalen Strömungen unter 5 Prozent bleibt. Sollte aber das Volk anders entscheiden, dann müssten die anderen Parteien das eben hinnehmen. Der Preis, dass ein älterer AfD-Politiker die erste Sitzung des neuen Parlaments eröffnete, erscheint geringer als der dieser manipulativen Machtdemonstration von Schwarz-Rot: Sie beschädigt nämlich die Glaubwürdigkeit des demokratischen Prozesses.

Die Aufgabe eines Alterspräsidenten ist so gering, dass sie den Aufwand einer umständlichen Geschäftsordnungsdebatte mit „Gschmäckle“ nicht lohnt. Er eröffnet die Sitzung, sagt einige mehr oder weniger tiefsinnige Worte über den Parlamentarismus und leitet die Wahl des Bundestagspräsidenten. Dann setzt er sich wieder in die Reihen seiner Fraktion – das war’s.

Dies zu tun, fiel nach bisherigem Brauch dem nach Lebensjahren ältesten Abgeordneten zu. Wenn dieser das nicht wollte, gab er die Aufgabe an den zweitältesten weiter. So wird es aber im Herbst nicht mehr sein, da die AfD unter ihren Bundestagskandidaten gleich mehrere hat, die an Lebensalter allen anderen voraus sind. Deshalb wird der Bundestag beschließen, dass künftig das Mitglied des Hohen Hauses als Alterspräsident fungiert, das dem Bundestag am längsten angehört. Sollte es zwei Parlamentarier mit gleich langer „Dienstzeit“ geben, entschiede das Lebensalter. Aber da die AfD dem Parlament bisher nicht angehört hat, ist sie dank der neuen Regelung garantiert außen vor.

CDU/CSU und SPD weisen mit Abscheu und Empörung zurück, hier handle es sich um eine „Lex AfD“. Mit Unschuldsmiene versichern ihre Repräsentanten stattdessen, es gehe allein darum, einen erfahrenen Parlamentarier mit dieser Aufgabe zu betrauen; ein Neuling könnte überfordert sein. Erfahrung ist indes keine Garantie für eine würdige Eröffnung des neugewählten Parlaments. Nach der Bundestagswahl 2009 wurde dem Frankfurter CDU-Abgeordneten und ehemaligen Forschungsminister Heinz Riesenhuber die Ehre zuteil, die erste Sitzung zu eröffnen. Seine Rede geriet zu einer Mischung aus staatsmännischem Pathos und Polit-Kabarett. So erzählte Riesenhuber vom Befinden der Fische im Main. Früher seien dort viele tote herumgeschwommen, erinnerte er sich. Heute seien die Fische im sauberen Wasser putzmunter, was freilich den Anglern besser gefalle als den von ihnen Geangelten. Riesenhuber erklärte zudem das Waldsterben für beendet und berichtete, dass er Unternehmer regelmäßig frage: "Wann haben Sie Ihren Abgeordneten zum letzten Mal geknuddelt?"

Umgekehrt ist auch ein Parlamentsneuling durchaus in der Lage, die Sitzung zu leiten, wie Stefan Heym 1994 bewies. Der machte seine Sache formal ordentlich. Dass die CDU/CSU an der Person des parteilosen Schriftstellers, der für die PDS in Ostberlin ein Direktmandat errungen hatte, Anstoß nahm, hatte einen anderen Grund. So gab es vor der ersten Sitzung eine öffentlich Debatte über die Frage, ob dieser einst DDR-kritische, gleichwohl regimetreue und auf vielfältige Weise privilegierte PDS-Abgeordnete „würdig“ sei, die neue Wahlperiode zu eröffnen. Da die CDU/CSU Heym indes als Alterspräsidenten nicht verhindern konnte, verweigerte sie ihm den Beifall; einige Fraktionsmitglieder verließen demonstrativ den Plenarsaal. Der Skandal im Skandal: Heyms Rede wurde nicht wie üblich im amtlichen Bulletin der Bundesregierung veröffentlicht.

Mit Hilfe der „Lex AfD“ soll künftig aber alles besser werden. Dabei nehmen CDU/CSU und SPD den Vorwurf in Kauf, sie wollten einen unerwünschten politischen Neuling benachteiligen. Das ist natürlich Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten und deren Agitieren gegen die „Altparteien“. In die gleiche Kategorie fallen auch Geschäftsordnungstricks in Landtagen, der AfD durch Änderungen an der Geschäftsordnung einen Sitz im Landtagspräsidium zu verweigern oder ihre parlamentarische Arbeit sonstwie zu erschweren. Ein souveräner Umgang mit einem unerwünschten Konkurrenten sähe anders aus.

Ein kleiner Lichtblick: Die Grünen wollen gegen die Änderung der Geschäftsordnung stimmen, weil ihnen das Verfahren zu manipulativ ist. Die Linke wiederum enthält sich der Stimme, weil ihr das Verfahren zwar dubios erscheint, sie seinen Zweck aber gleichwohl begrüßt. Wahrscheinlich erinnern sich manche Genossen der Linkspartei noch an die Zeiten, als die „Bonner Parteien“ ihnen im Bundestag wie in den Landtagen das Leben mit allerlei Tricks zu erschweren suchten. Eine Frage allerdings bleibt offen: Was passiert, wenn eines fernen Tages die AfD den nach Dienstjahren „ältesten“ Abgeordneten stellen sollte? Ob dann CDU/CSU und SPD wieder zur alten Regelung zurückkehren? Wenn deren Akteure von morgen so denken wie die von heute – ganz sicher.

Veröffentlicht auf www.tichyseinblick.de am 31. Mai und www.huffingtonpost.de am 1. Juni 2017.


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