8.2.2002 | NETZEITUNG.DE

FAZ verliert erneut gegen taz

Es bleibt dabei: Die «taz» darf behaupten, dass die «FAZ» ihren ehemaligen Mitherausgeber Hugo Müller-Vogg wegen dessen «konservativer Linie» entlassen hat.

Schon im Dezember 2001 hatte das Landgerichts Hamburg eine Einstweilige Verfügung der «Frankfurter Allgmeinen Zeitung» gegen die «tageszeitung» aufgehoben. Die Frankfurter Tageszeitung hatte zuvor versucht, der «taz» zu verbieten, über die Gründe für das Ausscheiden Hugo Müller-Voggs aus dem «FAZ»-Herausgebergremium zu spekulieren.

Am 22. Februar vergangenen Jahres, kurz nach dem Bekanntwerden der Müller-Vogg-Entlassung hatte die kleine Berliner Tageszeitung nämlich geschrieben, bei der «FAZ» werde «intern (...) gemunkelt, dass Müller-Vogg eben wegen seiner konservativen Linie immer stärker in die Kritik geriet.» Und eben diese Formulierung wollte die «FAZ» nicht hinnehmen.

Doch nach der Aufhebung der Einstweiligen Verfügung im Dezember, wies die Pressekammer des Hamburger Landgerichts nun auch einen Unterlassungs-Anspruch zurück, den die «FAZ» gegenüber der «taz» hatte geltend machen wollen – Streitwert: 30.000 Euro. Agenturberichten zufolge wird aber nach Ansicht der Richter das Unternehmens-Persönlichkeits-Recht der «FAZ» durch die «taz»-Formulierung nicht verletzt.

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